1 ZPO, die Streitwertfestsetzung auf § 48 I GKG, § 3 ZPO (Wert der Hauptsache, Thomas/Putzo-Hüßtege, a.a.O., § 46 Rz. 344 Entscheidungen zu § 404a ZPO in unserer Datenbank: In diesen Entscheidungen suchen: OLG Hamm, 13.06.2016 - 32 W 7/16. 1 Satz 2 ZPO. 2 ZPO kann ein gerichtlich bestellter Sachverständiger aus den selben Gründen, die zur Ablehnung eines Richters berechtigen, wegen Besorg-nis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn objektive Gründe vorliegen, die von dem Standpunkt eines ruhigen und beson-nen denkenden Verfahrensbeteiligten nach
1. Gemäß § 406 Abs. 2 Satz 2 ZPO. OLG Celle, 31.01.2019 - 8 U 180/18. Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs. (1) 1Ein Sachverständiger kann aus denselben Gründen, die zur Ablehnung eines Richters berechtigen, abgelehnt werden. 1, Satz 1 Zivilprozessordnung (ZPO) kann ein Sachverständiger in allen Gerichtsverfahren aus denselben Gründen, die zur Ablehnung eines Richters berechtiget, vgl. Verhalten bei Erstattung von Befund und Gutachten, insbesondere über gerichtlichen (staatsanwaltschaftlichen, verwaltungsbehördlichen) Auftrag2.1 Der Sachverständige hat die ihm vom Gericht (von der Staatsanwaltschaft oder der Verwaltungsbehörde) für seine Gutachterarbeit erteilten Fristen einzuhalten.
Ablehnung eines Richters wegen des subjektiven Besorgnisses der Befangenheit als ... BGH, 18.12.2014 - IX ZB 65/13.
Die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit ist möglich, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit zu rechtfertigen. . Nach § 406 ZPO ist die Ablehnung eines Sachverständigen aus denselben Gründen zulässig, die zur Ablehnung eines Richters berechtigen.. Rz. Befangenheit, so verwirkt er den Entschädigungsanspruch nur, wenn ihn der Vorwurf vorsätz- lichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens trifft (OLG Koblenz, B. v. 17.02.2004, Az: 14 W 199/04). 1 u. Abs. Gem. 2 ZPO, Abs. 201. Um eine Besorgnis der Befangenheit begründen zu können, müssen geeignete Gründe vorliegen, die ein Misstrauen in die Unparteilichkeit des Sachverständigen rechtfertigen (§§406 Abs.1 Satz 1, 42 Abs. 2 ZPO kann ein Sachverständiger nur aus dem Grund abgelehnt werden, aus dem auch ein Richter abgelehnt werden kann: Der Besorgnis der Befangenheit.
1, S. 1, § 42 Abs. § 41 Nr. 2 ZPO wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden kann, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit zu rechtfertigen.
Besorgnis der Befangenheit ist anzunehmen, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen (Abs. 1 ZPO kann ein Sachverständiger aus den gleichen Gründen als befangen abgelehnt werden, die zur Ablehnung eines Richters berechtigen. im sozialgerichtlichen Verfahren gemäß § 118 Abs. 2 Satz 2 ZPO. Arzthaftungsprozess: Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der ... BVerwG, 10.03.2011 - 4 CN 6.10. § 42 Abs. Abs. Die Rechtsbeschwerde ist nicht zuzulassen. Befangenheit des Gutachters Nach § 406 Abs. 1, 42 Abs. 2. Zu beachten ist hinsichtlich eines Antrages auf Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit, dass gemäß § 406 Abs. 2 Satz 1 ZPO der Ablehnungsantrag spätestens binnen zwei Wochen nach Zustellung des Beschlusses über die Ernennung zu stellen ist. Der Antrag ist …