Nach dem ich ca. Krankengeld ist in Deutschland eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Es wird insbesondere dann gezahlt, wenn ein Versicherter infolge einer länger als sechs Wochen andauernden Krankheit (→ Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) arbeitsunfähig ist oder auf Kosten der Krankenkasse stationär behandelt wird. Hast du denn schon die … Ihr Arbeitslosengeld verfällt nicht, sondern wird nach Ihrer Genesung zeitversetzt weiter ausgezahlt. Sie erhalten dann in gleicher Höhe Krankengeld von der Krankenkasse (60 Prozent bzw. Arbeitslosengeld Rechner. Arbeitslosengeld – Anspruch, Bezugsdauer und Höhe Anspruch auf Arbeitslosengeld – Welche Höhe, Dauer und Vorraussetzungen Die Firma baut Stellen ab oder aus privaten Gründen steht ein Umzug an – Arbeitslosigkeit und die Notwendigkeit, Arbeitslosengeld zu beantragen, kann jeden treffen. Arbeitslosengeld (auch "Arbeitslosengeld 1" genannt) gibt es normalerweise 12 Monate lang. Nach Ablauf von sechs Wochen zahlt die zuständige gesetzliche Krankenkasse Krankengeld in Höhe des zuvor gezahlten ALG I. Wer bei Beginn der Arbeitslosigkeit mindestens 50 Jahre alt ist, hat einen längeren Anspruch: je nach Alter bis zu 24 Monate. bei Bezug von Kindergeld 67 Prozent Ihres Nettoeinkommens der letzten drei Monate). Der Anspruch auf ALG ruht während des Bezugs von Krankengeld. Wenn Sie nach diesem Zeitraum aus dem Bezug von Krankengeld herausfallen, sind Sie unter bestimmten Voraussetzungen allerdings nicht direkt auf ALG II angewiesen. Nach § 145 Abs. nicht in der Lage, einer Arbeit nachzugehen. Ich bin 58 Jahre und musste mich nach 78 Wochen Krankengeld am 17.12.15 arbeitslos/arbeitssuchend melden. Arbeitslosengeld (ALG) bei Arbeitsunfähigkeit gibt es, wenn das Krankengeld endet, der Patient aber weiter arbeitsunfähig ist. Diese liegt je nach Alter des Betroffenen zwischen sechs und 24 Monaten. ; Das Arbeitslosengeld beträgt 60 Prozent (mit Kind: 67 Prozent) des Nettogehalts der letzten 12 Monate. 67 % vom letzten Nettogehalt. Außerdem finden Sie Hinweise zu den Themen Krankenversicherung, Rentenversicherung, Sperrzeit und Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs. Nach § 26 Abs.2 SGB III sind Personen in der Zeit, für die sie Krankengeld beziehen versicherungspflichtig, wenn sie unmittelbar vor Beginn der Leistung versicherungspflichtig waren. Allerdings verlängert die Krankheit nicht die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds I; es bleibt bei der bestehenden Anspruchsdauer. Krankengeld erhält grundsätzlich jeder, der gesetzlich krankenversichert ist.